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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die diesjährige Jahrestagung der U.E.C.B.V. findet am Montag, den 4. Oktober und Dienstag, den 5. Oktober im Poznan Congress Center in Posen statt.

Alle Informationen (Programm, Hotelinformationen, Registrierung,…) finden Sie hier: meatmeeting.pl/en

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Bundesministerin Julia Klöckner betont Vorbild- und Multiplikatorenfunktion des Bundes – Kabinett beschließt Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit

 

In seiner Sitzung diese Woche hat das Bundeskabinett die Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit – Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen beschlossen. Das Programm gilt für alle Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung und gibt konkrete Maßnahmen vor, um in verschiedenen Bereichen mehr Nachhaltigkeit umzusetzen.

Für den Bereich Kantinen und Gemeinschaftsverpflegung hat die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, dabei die folgenden Verbesserungen erreicht:

  • Der Anteile von Bio-Lebensmitteln soll bis 2025 auf 20 Prozent erhöht werden.
  • Kaffee, Tee, Kakao, Kakaoprodukte und Bananen sind spätestens Ende 2025 ausschließlich aus nachhaltigem Anbau und fairem Handel zu beziehen (Kaffee ist in den Kantinen des Bundeslandwirtschaftsministeriums bereits zu 100 Prozent aus fairem Handel).
  • Fleisch soll möglichst aus besonders tierschutzgerechter Nutztierhaltung stammen und Fisch aus nachhaltiger und bestandserhaltener Fischerei oder nachhaltig betriebener Aquakultur.
  • Bis Ende 2022 werden zudem konkrete Nachhaltigkeitsanforderungen für Kantinen entwickelt.

 

Julia Klöckner: Als Bund setzen wir auf mehr Bio, mehr Tierwohl und fairen Handel. Wir wollen damit auch Vorbild sein für die Wirtschaft. Gleichzeitig wollen wir zeigen, wie mehr Nachhaltigkeit und Bio-Lebensmittel bezahlbar für alle angeboten werden kann.

Quelle: Presseinformation des BMEL: Bio-Anteil in Kantinen des Bundes wird auf 20 Prozent erhöht

 

Das MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR, LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU RHEINLAND-PFALZ teilt uns wie folgt mit:

Verkehrsministerin Daniela Schmitt hat Lkw-Fahrten an Sonn- und Feiertagen zum Zweck von Aufräumarbeiten sowie zur Versorgung der Bevölkerung in den Hochwassergebieten in Rheinland-Pfalz erlaubt und eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt. Diese wird nun sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in Nordrhein-Westfalen bis einschließlich Sonntag, 28.11. verlängert. Beide Bundesländer stimmen sich bei der Bewältigung der Flutkatastrophe eng ab.
Wir bauen bürokratische Hürden ab und verlängern die Ausnahmegenehmigung für die Katastrophenhilfe. Zur Versorgung der Bevölkerung, den Transport von Müll und Baumaterialien ist es wichtig, dass die betroffenen Ortschaften rund um die Uhr erreichbar sind, sagte Verkehrs- und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt.
Schmitt hatte die Ausnahmegenehmigung bereits am 16. Juli zunächst bis Ende August erteilt. Diese wird nun bis Ende November verlängert. Dadurch dürfen Lkw zum Zweck der Katastrophenhilfe und des Wiederaufbaus in Rheinland-Pfalz auch sonntags fahren.
Wir mobilisieren alle Kräfte für die Aufräumarbeiten und die Zulieferung von Lebensmitteln und Hilfsgütern zur Versorgung der Bevölkerung in den schwer getroffenen Gebieten, sagte Verkehrsministerin Daniela Schmitt.

Die Ausnahmegenehmigung finden Sie im Anhang. Sie gilt zunächst bis 28. November 2021, also bis einschließlich zum letzten Sonntag im November.

 

 

Das BMEL hat uns heute mit Schreiben vom gestrigen Tag den aktuellen Sachstand für die Ausfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen aus der Bundesrepublik Deutschland in das Vereinigte Königreich (Implementierung des mehrstufigen Verfahrens) übermittelt.

Weiter….. im Bereich Interna.

 
(c) DVFB e. V.

Zu den Aufnahmen in der Sendung des Magazins FAKT vom 27. Juli 2021 nimmt der Deutsche Vieh- und Fleischhandelsbund e. V. (DVFB) wie folgt Stellung:

 

Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e. V. ist entsetzt und schockiert!

 

Der Deutsche Vieh- und Fleischhandelsbund e. V. (DVFB) zeigt sich über die unter anderem in der Sendung FAKT vom 27. Juli 2021 gezeigten Bilder entsetzt und schockiert und verurteilt die in den Aufnahmen gezeigten Handlungen auf das Schärfste!

Was hier den Tieren angetan wird, ist nicht erträglich und muss mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten verfolgt und abgeurteilt werden, so Heinz Osterloh, Präsident des DVFB.

Osterloh begrüßte nachdrücklich den Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes des zuständigen Landesverbandes Nordrhein-Westfalen, das in dem Bericht genannte Unternehmen mit sofortiger Wirkung aus dem Verband auszuschließen.

 
VIEH- UND FLEISCHHANDELSVERBAND - NORDRHEIN - WESTFALEN e. V.

Der Vieh- und Fleischhandelsverband Nordrhein-Westfalen e. V. zeigt sich über die unter anderem in der Sendung FAKT vom 27. Juli 2021 gezeigten Bilder entsetzt und schockiert und verurteilt die in den Aufnahmen gezeigten Handlungen auf das Schärfste!

Der geschäftsführende Vorstand des Verbandes hat das im Beitrag genannte Unternehmen mit sofortiger Wirkung aus dem Verband ausgeschlossen.

 
26.07.2021

Das Vereinigte Königreich hat am 21.07.2021 eine überarbeitete Version des Border Operating Models herausgegeben.
In dem Kapitel 2021 Update wird ein Überblick über den aktualisierten Zeitplan zur Einführung der Grenzkontrollen gegeben. Der Navigation guide beinhaltet tabellarisch zusammengefasst die Neuerungen und Änderungen zu den einzelnen Themengebieten. Das aktualisierte Border Operating Model ist unter folgendem Link abrufbar.

www.gov.uk/government/publications/the-border-operating-model

Des Weiteren wurden Musterbescheinigungen für zuständige Behörden und Wirtschaftsbeteiligte für den Export aus der EU oder Drittländern nach Großbritannien, die Kanalinseln und die Isle of Man erstellt. Die Musterbescheinigungen für den Export von Produkten und Nebenprodukten tierischen Ursprungs, darunter auch Heimtierfutter sind unter folgendem Link eingestellt:

• Health certificates for animal and animal product exports to GB

www.gov.uk/government/collections/health-certificates-for-animal-and-animal-product-imports-to-great-britain

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass sich der Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Tieren aus zwei Hauschweinbeständen in Brandenburg bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Afrikanische Schweinepest heute in den Proben nachgewiesen. Es handelt sich damit um die ersten Fälle der Tierkrankheit bei Hausschweinen in Deutschland. Bislang war die ASP in Deutschland nur bei Wildschweinen aufgetreten. Die ASP ist für Menschen ungefährlich. Sie kann weder durch den Verzehr von Schweinefleisch noch Kontakt zu Tieren auf den Menschen übertragen werden.

 

Wir halten zusammen!

Die Bilder aus den Hochwassergebieten sind schockierend!

Viehhandelsunternehmen, die Hilfe benötigen und Viehhandelsunternehmen, die Hilfe anbieten, bitte bei der Geschäftsstelle melden (02282807946)!

GEMEINSAM SIND WIR STARK!

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das MKUEM Rheinland-Pfalz teilt uns soeben (Gz.: 104-85 200-12-3/1/2019-2) wie folgt mit:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass die zunächst bis zum 30. Juni 2021 befristete Impfbeihilfe, zur Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit (BTV), bis zum 31. Dezember 2022 fortgeführt werden kann.

 
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In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
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Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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