Home  ::   Kontakt  ::   Druckansicht  ::   LogIn  ::   Flag De Flag Gb

DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Adenauerallee 176 • 53113 Bonn • Tel.: 02 28 / 28 07 93 • Fax: 02 28 / 21 89 08
DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Zum Anzeigen von
PDF Dokumenten:


Get Adobe Reader

 

Mit dem RSS-Feed
des DVFB e. V. auf dem
Laufenden bleiben:


 

Ihr Weg zu uns...
(Nur für Mitglieder)


Haus der Vieh und Fleischwirtschaft

 

Wir helfen Ihnen
bei Ihrem
Internetauftritt:


IntersoluteCMS

Im Amtsblatt der EU vom 15. Juli 2022 wurde die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/1218 DER KOMMISSION vom 14. Juli 2022 zur Änderung bestimmter Anhänge der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 hinsichtlich der Genehmigung des Status seuchenfrei für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen dieser Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte gelistete Seuchen und hinsichtlich der Genehmigung von Tilgungsprogrammen für bestimmte gelistete Seuchen veröffentlicht. Hier heißt es:

(11) Hinsichtlich Infektionen mit BTV hat Deutschland der Kommission Informationen übermittelt, aus denen hervorgeht, dass die Bedingungen für die Anerkennung des Status seuchenfrei in Bezug auf BTV im gesamten Gebiet von Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen erfüllt sind. Die Bewertung der Kommission hat ergeben, dass diese Anträge die in Teil II Kapitel 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 festgelegten Kriterien für die Gewährung des Status seuchenfrei in Bezug auf BTV erfüllen. Daher sollten diese Zonen in Anhang VIII Teil I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 mit dem Status seuchenfrei in Bezug auf BTV aufgenommen werden.

Die Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie kann bei der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden.

 

Der Landkreis Uckermark hat nun die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen veröffentlicht.

Die Tierseuchenallgemeinverfügung sowie eine Übersichtskarte erhalten Sie nachfolgend.

 

Nach dem Ausbruch der ASP in einem Haussschweinebestand in der Uckermark wurden um den betroffenen Betrieb Schutz- und Überwachungszonen festgelegt.

Die Tierseuchenallgemeinverfügung wird erst am 7. Juli 2022 veröffentlicht. Die in den Restriktionsgebieten liegenden Gemeine, Germarkungen, Orts- und Gemeindeteile finden Sie in nachfolgender Pressemitteilung.

In den Restriktionsgebieten gelten die bekannten Maßnahmen.

 

Nach dem ASP-Ausbruch in Emsbüren haben die beiden betroffenen Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim ihre Allgemeinverfügungen mit dem Verlauf der Schutz- und Überwachungszonen sowie den entsprechenden Verhaltensmaßnahmen veröffentlicht. Eine Karte hierzu sowie die beiden Allgemeinverfügungen können Sie nachfolgend herunterladen.

 

Das BMEL informiert, dass die ASP in zwei Hausschweinebeständen in Niedersachsen bzw. Brandenburg festgestellt wurde. Das Nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), hat die Befunde der jeweiligen Landeslabore in den entsprechenden Proben bestätigt und wird nun die zuständigen Behörden bei der Untersuchung des Eintragswegs des Erregers in die Bestände vor Ort unterstützen. Die zuständigen Behörden vor Ort haben entsprechende Schutzmaßnahmen eingeleitet und u.a. Schutz- und Überwachungszonen um die Betriebe festgelegt. BMEL weist deshalb erneut darauf hin, dass zum Schutz der Schweinebestände vor dem Eintrag des ASP-Virus Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben ein elementarer Faktor sind und appelliert an Schweinehalter, sich immer wieder zu vergewissern, dass diese zuverlässig eingehalten werden. Der Vollzug des Tiergesundheitsrechts und somit die Durchführung der Tierseuchenbekämpfung obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden vor Ort. Der Bund unterstützt die Länder über das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) bei der Diagnostik, der Ausbruchsaufklärung und Bekämpfung der Tierseuche.

Der betroffene Bestand in Niedersachsen, in der Nähe von Emsbüren, nahe der Grenze zu NRW, hält 280 Sauen und rund 1500 Ferkel. Der komplette Bestand wird morgen tierschutzgerecht getötet.

Die Kontaktbetriebe werden derzeit recherchiert. Die Eintragsursache ist bisher unbekannt. Um den Betrieb wurde eine Sperrzone in einem Radius von insgesamt 10 Kilometern eingerichtet. In diesem Bereich liegen 296 Schweinebetriebe, in denen insgesamt rund 195.000 Schweine gehalten werden. Die Sperrzone erstreckt sich auch auf Gebiete des angrenzenden Landkreises Grafschaft Bentheim.

 

Der Antrag Niedersachsens ist von den Mitgliedern des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrats knapp nicht angenommen worden.
Es bleibt also (voraussichtlich) dabei: Ab dem 1. Januar 2023 steigt das Mindestalter für den Transport von Kälbern innerhalb Deutschlands von bisher 14 auf 28 Tage.

 

Auf Antrag des Bundeslandes Niedersachsen befasst sich der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz am Montag, den 20. Juni 2022 des Bundesrats erneut mit dem Mindesttransportalter von Kälbern.

Im Hinblick auf die beabsichtigte eu-weite harmonisierte Änderung der Tierschutztransportverordnung und vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation der landwirtschaftlichen Betriebe in der Bundesrepublik Deutschland begrüßt der DVFB e. B. die geplante verlängerte Übergangsfrist nachdrücklich, so Heinz Osterloh, Präsident des DVFB e. V..

 

Die Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 13. Juni 2022 kann nachfolgend heruntergeladen werden.

 

 

 

Die Allgemeinverfügung nach Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei gehaltenen Schweinen in Forchheim im Landkreis Emmendingen kann nachfolgend heruntergeladen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Emmendingen:

https://www.landkreis-emmendingen.de/aktuelles/nachrichten-aus-dem-landkreis?tx_hwnews_hwnews%5Baction%5D=show&tx_hwnews_hwnews%5Bcontroller%5D=Newsartikel&tx_hwnews_hwnews%5BcurrentPage%5D=1&tx_hwnews_hwnews%5BnewsartikelId%5D=1481&cHash=3ed051c64c4c77d8535683dd425cce47

 

 

 

Minister Peter Hauk MdL: Die Afrikanische Schweinepest hat Baden-Württemberg erreicht. Wir sind gut vorbereitet, alle notwendigen Maßnahmen wurden umgehend ergriffen. Es erfolgen Informationen zum ASP Geschehen in Baden-Württemberg bei Hausschweinen. Es besteht keine Gefahr für die menschliche Gesundheit, Schweinefleisch kann ohne Sorge verzehrt werden. Biosicherheitsmaßnahmen auf schweinehaltenden Betrieben sind dringend einzuhalten.

Es war nur eine Frage der Zeit bis die Afrikanische Schweinepest (ASP) Baden-Württemberg erreicht. Das für Tierseuchen zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat das Virus gestern Abend in Proben aus einem Mastschweinebestand im Landkreis Emmendingen nachgewiesen. Damit ist der Ausbruch der ASP bei gehaltenen Schweinen in Baden-Württemberg festgestellt, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (26. Mai) im Rahmen einer digitalen Pressekonferenz in Stuttgart.

 

Das BMEL teilt uns soeben (Geschäftszeichen: 324-01313/0043) wie folgt mit:

 

Auf meine vorherigen Schreiben zur Implementierung des mehrstufigen Verfahrens, gl. AZ, nehme ich Bezug.

Die Regierung von Großbritannien (GBR) hat am 28. April 2022 weitere – wesentliche – Anpassungen bezüglich der Implementierung des Border Operating Model zur Ausfuhr von Tieren und Erzeugnissen tierischer Herkunft nach GBR angekündigt.

Die Ankündigung von GBR finden Sie unter folgenden Link:

questions-statements.parliament.uk/written-statements/detail/2022-04-28/hcws796

Bezüglich der Ausfuhr von Tieren und Erzeugnissen tierischer Herkunft aus der EU nach GBR betrifft dies unter anderem die folgenden Punkte.

Insbesondere die folgenden Maßnahmen, die ab Juli 2022 eingeführt werden sollten, werden vorerst nun nicht eingeführt:

  • Die Verlegung von weiteren gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Kontrollen (SPS) bei Einfuhren aus der EU, die derzeit am Bestimmungsort durchgeführt werden, an die Grenzkontrollstellen (GKS).
  • Die verpflichtenden Veterinärbescheinigungen und SPS-Kontrollen bei Einfuhren aus der EU.
  • Verbote und Beschränkungen bei der Einfuhr von gekühltem Fleisch aus der EU.

Die bereits geltenden Kontrollen und Anforderungen bleiben davon unberührt.

Bezüglich des geänderten Zeitplanes hat GBR darüber in Kenntnis gesetzt, dass GBR im Herbst 2022 ein Target Operating Model veröffentlichen wird, in dem über die Neugestaltung der Grenzeinfuhrkontrollen informiert wird, und welches Ende 2023 als neues Implementierungsdatum vorsehen wird. GBR hat in Aussicht gestellt, dass das neue Target Operating Model dann sowohl für Produkte aus der EU als auch für Produkte aus dem Rest der Welt gelten wird.

Sobald weitergehende Informationen vorliegen, werde ich Sie in Kenntnis setzen.

Im Auftrag

Wir bitten um Beachtung.

 
Suche
Anmelden
Kennung

Passwort

Sicherheit schafft Vertrauen!
Dr. Ellwanger & Kramm GmbH & Co.KG

Der BVVF hat eine Kooperation mit dem Versicherungsmakler Dr. Ellwanger & Kramm. Hier finden Sie maßgeschneiderte Versicherungslösungen speziell für die Vieh- und Fleischwirtschaft.

>>>
Für das moderne Viehhandelsunternehmen….
QS Kompetenz In Transport
© RA Steinke

KOMPETENZ AUS EINER HAND!
Ein- und Verkaufsbelege, Fahrzeugsdesinfektionskontrollbücher, Standarderklärungen (stets aktuell), Ladelisten, Briefumschläge, LKW-Aufkleber und vieles mehr in unserem Shop….

>>>
In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
Kontaktinformationen auf einen Blick
Kontaktdaten DVFB e. V.
Hier gehts zum...
ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
Hier geht's zur...
Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

>>>