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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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Kompetenz in Transport - (C) Patrick Steinke
© RA Steinke, Bonn

Kompetenz in Transport: Erste freiwillige Schulung durchgeführt

Kompetenz in Transport Schulungsunterlagen - (c) Patrick Steinke

25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sowohl Unternehmen als auch Fahrerinnen und Fahrer, waren am 10. Dezember 2016 nach Wettringen ins Hotel zur Post gekommen, um an der vom Deutschen Vieh- und Fleischhandelsbund e. V. (DVFB) initiierten und durchgeführten Schulung im Rahmen des DVFB-Projekts Kompetenz in Transport , die auf rein freiwilliger Basis durchgeführt wurde, teilzunehmen.

Zum Hintergrund:

Im September 2014, noch bevor Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt seine Initiative Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl vorgestellt hat, hat der DVFB auf einer Vorstandssitzung beschlossen, seinen Mitgliedsunternehmen Schulungen anzubieten, damit die Unternehmen über die neuesten Entwicklungen im Bereich der Tiertransporte unterrichtet werden.

Das vorläufige Konzept wurde dem Kompetenzkreis Tierwohl des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft im Juni 2015 in Berlin durch den Syndikus des Verbandes vorgestellt.

Auf der Delegiertentagung im Juni 2016 in Speyer wurde es von Herrn Professor Dr. Hartung und dem Syndikus der Verbandes, Rechtsanwalt Patrick Steinke vorgestellt, diskutiert und einstimmig beschlossen.

Voraussetzung ist die Teilnahme am QS-System und die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung zur Teilnahme am Projekt Kompetenz in Transport.

Die teilnehmenden Unternehmen bekommen eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Schulung und jede Fahrerin und jeder Fahrer kann bei Kontrollen nun einen Schulungsausweis, der zunächst auf ein Jahr befristet ist, vorlegen und damit unter anderem dokumentieren, dass ein gültiger Befähigungsausweis vorliegt und an der Schulungsveranstaltung Kompetenz in Transport teilgenommen wurde.

Das Projekt Kompetenz in Transport steht auch im Einklang mit den Empfehlungen des Kompetenzkreises Tierwohl des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und dessen Abschlussberichts vom 14. September 2016. Hier heißt es: Eine regelmäßige Nachschulung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Tiertransportunternehmen, die mit Tieren umgehen, wird als erforderlich angesehen.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass dies nicht das erste Projekt des DVFB ist, bei dem der DVFB agiert und nicht reagiert. Bereits vor dem Inkrafttreten der nationalen Tierschutztransportverordnung in den 1990er Jahren hatte der DVFB seinen Mitgliedern damals den Maßnahmenkatalog Tiertransporte an die Hand gegeben und so gezeigt, dass die Mitgliedsbetriebe den Tierschutz (wie es damals noch hieß) sehr ernst nehmen und sie sich ihrer Verantwortung für das Tier stellen.

 


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© RA Steinke

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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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