Nach dem derzeitigen Kenntnis- und Sachstand ist dies noch nicht allen zuständigen Behörden (in aller Regel sind dies die Veterinärämter) klar.
Als Viehhandelsunternehmen sollten Sie daher auf jeden Fall bis zum 5. Januar 2007 einen (notfalls formlosen) schriftlichen Antrag bei Ihrer Behörde einreichen.
Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit sich einen entsprechenden Antrag (dem Bayerischen Vieh- und Fleischhandelsverband e. V. sei hier ausdrücklich gedankt) herunterzuladen.