5. Januar 2007: Probleme bei der Zulassung nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 ?
Daher unser Appell an die Behörden:
Lassen Sie uns gemeinsam Augenmaß wahren:
Die Veterinärbehörden bezüglich der unbürokratischen Erteilung der Zulassungen (Eine Bescheinigung alleine dient dem Ziel der Verordnung noch lange nicht!)
und auch die Polizeibehörden bei der Kontrolle der Transportunternehmen.
Gerne sind wir bereit, auch den Behörden bei der "Umsetzung", der Ausgestaltung der Verordnung, behilflich zu sein.
Sollten Sie Probleme mit den zuständigen Behörden haben, können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle wenden.