Ab 1. Oktober 2024: Kreis Borken: Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung „Zum Schutz gegen das BHV-1-Virus“
Ab dem 01.10.2024 tritt im Kreis Borken eine tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Zum Schutz gegen das BHV-1-Virus
in Kraft, die für alle rinderhaltenden Betriebe in der Gemeinde Heek und Teilen der Stadt Ahaus verpflichtend umzusetzen ist.
(Quelle: Internetauftritt Kreis Borken)
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