Änderung der Steuersätze für den Vieh- und Fleischhandel
Durch das sogenannte Zweite Corona-Steuerhilfegesetz werden sich mit Stand vom 15. Juni 2020 auch die Steuersätze für den Vieh- und Fleischhandel vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ändern.
Im Bereich Interna finden Sie in Auszügen den Gesetzesentwurf der Bundesregierung und die sich hieraus ergebenden Änderungen.
Die Zusammenstellung basiert auf dem Stand vom 15. Juni 2020.
Eine Haftung für die Vollständigkeit und / oder Richtigkeit kann nicht übernommen werden.