Änderung der Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)
Ab dem 1. Januar 2022 darf ein Transport von Schlachttieren nicht länger als viereinhalb Stunden dauern, wenn nicht sichergestellt ist, dass die Außentemperatur während der Beförderung zu keinem Zeitpunkt mehr als 30 Grad Celsius beträgt.
Bundestag und Bundesrat hatten dies bereits im Juni 2021, trotz der fundierten fachlichen und sachlichen Kritik der Branche, beschlossen.
Ab dem 1. Januar 2023 dürfen dann auch Kälber im Alter von weniger als 28 Tagen vorbehaltlich des Artikels 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 innerstaatlich nicht befördert werden.
Die entsprechende Verordnung wurde am 30. November 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann bei der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden.