Afrikanische Schweinepest: 90-tägige Frist für Sperrzonen in Niedersachsen endet am 5. Oktober 2022
Das BMEL teilt wie folgt mit:
Auf Betreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die EU-Kommission die Aufhebung der niedersächsischen ASP-Sperrzonen um neun Tage auf den 5. Oktober 2022 vorverlegt. Die entsprechende Änderung hat die EU-Kommission heute veröffentlicht. Der Ausschuss der Mitgliedsstaaten hatte dem Durchführungsbeschluss im schriftlichen Umlaufverfahren zugestimmt. Das bedeutet das Ende von Sperrmaßnahmen in Niedersachsen zum 5. Oktober 2022. Die EU-Kommission hatte im bisherigen Durchführungsbeschluss irrtümlich die Frist bis zum 14. Oktober genannt. Darauf hatte das BMEL hingewiesen.
Das BMEL unterstützt in bewährter Weise engagiert die betroffenen Bundesländer bei der Erstellung der Anträge und der Darlegung der ASP-Bekämpfung gegenüber der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten mit Nachdruck. So konnte nun auch im zuständigen Ausschuss bezogen auf Brandenburg erstmals erreicht werden, dass sich die Ausweisung des Gebietes, in dem die ASP bei Wildschweinen nachgewiesen wurde (Sperrzone II) nur auf das Gebiet des Schutzkorridors bis zur polnisch-deutschen Grenze erstreckt. Auch für Sperrzone II gelten umfangreiche Verbringungsbeschränkungen für lebende Schweine, deren Erzeugnisse und Folgeprodukte.
Damit erkennen die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission die Wirksamkeit des bereits etablierten ASP-Schutzkorridors entlang der polnisch-deutschen Grenze an. Durch dessen Beschaffung und den innerhalb des Schutzkorridors und der angrenzenden Gebiete durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen soll die Migration von infizierten Wildschweinen in Richtung Westen verhindert und damit die Infektionskette unterbrochen werden. Das Schutzkorridorkonzept ist Teil der umfangreichen Bekämpfungsstrategie der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg.
Tierseuchenbekämpfung ist Ländersache, selbstverständlich unterstützt das BMEL die betroffenen Bundesländer jederzeit unverzüglich mit Rat und Tat. Bereits im August hatte das BMEL in Brüssel dafür geworben, dass die Bekämpfungs- und Überwachungsmaßnahmen in Niedersachsen entsprechend mit einer Fristverkürzung für die Sperrzonen honoriert werden.