Afrikanische Schweinepest im Landkreis Emsland nachgewiesen
Das BMEL informiert, dass die ASP in zwei Hausschweinebeständen in Niedersachsen bzw. Brandenburg festgestellt wurde. Das Nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), hat die Befunde der jeweiligen Landeslabore in den entsprechenden Proben bestätigt und wird nun die zuständigen Behörden bei der Untersuchung des Eintragswegs des Erregers in die Bestände vor Ort unterstützen. Die zuständigen Behörden vor Ort haben entsprechende Schutzmaßnahmen eingeleitet und u.a. Schutz- und Überwachungszonen um die Betriebe festgelegt. BMEL weist deshalb erneut darauf hin, dass zum Schutz der Schweinebestände vor dem Eintrag des ASP-Virus Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben ein elementarer Faktor sind und appelliert an Schweinehalter, sich immer wieder zu vergewissern, dass diese zuverlässig eingehalten werden. Der Vollzug des Tiergesundheitsrechts und somit die Durchführung der Tierseuchenbekämpfung obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden vor Ort. Der Bund unterstützt die Länder über das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) bei der Diagnostik, der Ausbruchsaufklärung und Bekämpfung der Tierseuche.
Der betroffene Bestand in Niedersachsen, in der Nähe von Emsbüren, nahe der Grenze zu NRW, hält 280 Sauen und rund 1500 Ferkel. Der komplette Bestand wird morgen tierschutzgerecht getötet.
Die Kontaktbetriebe werden derzeit recherchiert. Die Eintragsursache ist bisher unbekannt. Um den Betrieb wurde eine Sperrzone in einem Radius von insgesamt 10 Kilometern eingerichtet. In diesem Bereich liegen 296 Schweinebetriebe, in denen insgesamt rund 195.000 Schweine gehalten werden. Die Sperrzone erstreckt sich auch auf Gebiete des angrenzenden Landkreises Grafschaft Bentheim.