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Afrikanische Schweinepest in Baden- Württemberg

Minister Peter Hauk MdL: Die Afrikanische Schweinepest hat Baden-Württemberg erreicht. Wir sind gut vorbereitet, alle notwendigen Maßnahmen wurden umgehend ergriffen. Es erfolgen Informationen zum ASP Geschehen in Baden-Württemberg bei Hausschweinen. Es besteht keine Gefahr für die menschliche Gesundheit, Schweinefleisch kann ohne Sorge verzehrt werden. Biosicherheitsmaßnahmen auf schweinehaltenden Betrieben sind dringend einzuhalten.

Es war nur eine Frage der Zeit bis die Afrikanische Schweinepest (ASP) Baden-Württemberg erreicht. Das für Tierseuchen zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat das Virus gestern Abend in Proben aus einem Mastschweinebestand im Landkreis Emmendingen nachgewiesen. Damit ist der Ausbruch der ASP bei gehaltenen Schweinen in Baden-Württemberg festgestellt, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (26. Mai) im Rahmen einer digitalen Pressekonferenz in Stuttgart.

Das Landratsamt Emmendingen führt mit Unterstützung anderer Behörden im Land die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen im Ausbruchbetrieb durch. Vom 19. Mai bis gestern Morgen (Mittwoch, 25. Mai) sind in einem Mastschweinebestand mehrere Schweine verendet. Zwei verendete Tiere untersuchte das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) in Freiburg zur Feststellung der Todesursache. Die Laboruntersuchungsergebnisse gaben einen ersten Hinweis auf ASP, den dann das FLI am Mittwochabend bestätigte.

Nachdem in dem Betrieb bereits mehrere Tiere verendet waren, wurden die übrigen Tiere am Mittwochmorgen (25. Mai) durch das Landratsamt Emmendingen getötet.

Zur konkreten Eintragsursache können wir derzeit noch keine Angaben machen. Das MLR steht hierzu mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in engem Austausch. Anfang kommender Woche wird das Epidemiologie-Team des FLI nach Baden-Württemberg kommen und die Behörden vor Ort bei den epidemiologischen Untersuchungen unterstützen. Zudem erhoffen wir von der Gensequenzierung des Erregers durch das FLI weiteren Aufschluss über dessen Herkunft, sagte Minister Hauk. Wir müssen aktuell davon ausgehen, dass der Eintrag durch menschliches Handeln verursacht wurde, erklärte Peter Hauk.

Die Behörden richten um den betroffenen Betrieb nun umgehend eine Sperrzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern und eine sich daran nach außen anschließende Überwachungszone mit einem äußeren Radius von mindestens zehn Kilometern ein. Diese Restriktionsgebiete erstrecken sich auf die Landkreise Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald und den Ortenaukreis.

In der Sperrzone ist das Verbringen von Schweinen in bzw. aus den Betrieben verboten. Dies gilt unter anderem auch für Märkte mit Schweinen sowie jegliches Zusammenführen von Schweinen. Dies gilt auch für das Verbringen von frischem Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen aus Schlachthöfen oder Wildverarbeitungsbetrieben. Tierische Nebenprodukte und Gülle, Mist und Einstreu von Schweinen dürfen ebenfalls nicht aus den Betrieben verbracht werden. Ausnahmen sind nur unter strengen Auflagen möglich. Betroffene Tierhalter können sich an das zuständige Landratsamt wenden.

Da es sich um einen Seuchenausbruch bei Hausschweinen handelt, gibt es keine Beschränkungen für pflanzliche Produkte, wie beispielsweise Futtermittel, Stroh oder andere landwirtschaftliche Produkte wie Rindfleisch, Obst und Gemüse. Diese dürfen weiterhin verbracht werden, erklärte Minister Hauk.

Für die Überwachungszone gelten grundsätzlich vergleichbare Bestimmungen. Es gibt jedoch im Einzelfall gewisse Erleichterungen.

Hauk betont, dass es nun auf das Monitoring ankomme, um abzuklären, ob es sich um lokales Geschehen im Betrieb handele und keine Wildschweine betroffen sein. Deshalb stehe die Etablierung einer regelmäßigen, planmäßigen Fallwildsuche nun im Fokus. Um die Suche schnell und effizient zu gestalten, setzen wir Zweier-Teams bestehend aus zwei Personen und einem geeigneten Hund ein, die das eingerichtete Suchgebiet systematisch nach möglichen Kadavern absuchen. Morgen werden ca. 20 Teams in Emmendingen die Suche beginnen. Flankiert werden die Suchteams außerhalb von Waldflächen durch Drohnen-Einsatzteams mit Wärmebild-Kameras, erklärte Minister Hauk. Diese Suchteams werden bisher nur in Baden-Württemberg ausgebildet und kamen bereits in anderen von Afrikanischen Schweinepest betroffenen Gebieten Deutschlands zum Einsatz.

Um eine mögliche Seuchenverbreitung zu verhindern werden in den Landkreisen Offenburg, Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald alle künftig erlegten und verunfallten Wildschweine serologisch untersucht. Den Jägern werden dazu Probenkits zur Verfügung gestellt, die von den CVUAs ausgewertet werden.

Minister Hauk weist darauf hin, dass es in Baden-Württemberg seit letztem Jahr ein Biosicherheitsprojektteam gibt, dass bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg angesiedelt ist und das auf Anforderung in die Schweinehaltungsbetriebe kommt und die Biosicherheitsmaßnahmen kostenlos überprüft und die Betriebe berät. Ich appelliere daher nochmals eindringlich an alle Schweinehalterinnen und -halter im Land, nehmen Sie dieses Angebot wahr, damit wir nicht noch weitere Seuchenausbrüche bei Hausschweinen bekommen. Biosicherheitsmaßnahmen müssen auf den Betrieben zwingend eingehalten werden, betonte Hauk.

Die Afrikanische Schweinepest ist keine Zoonose, das heißt eine von Tieren auf Menschen oder umgekehrt übertragbare Krankheit. Somit besteht keine Gefahr für die menschliche Gesundheit beim Verzehr von gegebenenfalls kontaminiertem Fleisch aus.

Die Schweinhalter trifft es derzeit sehr hart. Verschiedene Maßnahmen haben dazu geführt, dass der Absatz von Schweinefleisch kontinuierlich zurückgeht. Deshalb appelliere ich an die Verbraucherinnen und Verbraucher aber vor allem auch an den Handel: unterstützen Sie die Schweinebäuerinnen und Schweinebauern und kaufen sie Schweinefleisch. Es gibt keinen Grund dies nicht zu tun, betonte Minister Peter Hauk.

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat sich bereits seit Jahren intensiv auf einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest vorbereitet. Dazu hat das MLR einen Maßnahmenplan zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgelegt. Hierzu wurde im MLR ein ständiger Krisenstab eingerichtet, der seit Jahren regelmäßig tagt, die Vorbereitungen auf einen ASP-Ausbruch im Land koordiniert und gestern sofort die Arbeit aufnehmen konnte, sagte Hauk.

Minister Hauk dankt den Behörden, insbesondere dem Landratsamt Emmendingen, sowie dem Regierungspräsidium Freiburg und dem Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg, die mit Unterstützung durch die Task Force Tierseuchenbekämpfung beim Regierungspräsidium Tübingen sofort die notwendigen Maßnahmen eingeleitet haben und im engem Kontakt mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz das weitere Vorgehen miteinander abstimmen.

Hintergrundinormationen:

Auf der Webseite des Ministeriums sind alle Informationen, Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) übersichtlich zusammengestellt: mlr-bw.de/afrikanische-schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest in eine bei Schweinen vorkommende Tierseuche, die durch ein Virus hervorgerufen wird. Ursprüngliches Erregerreservoir sind Warzenschweine in Afrika.

Im Jahr 2007 wurde der Erreger der Afrikanischen Schweinepest nach Georgien eingeschleppt. Seither breitet sich die ASP über Russland und das Baltikum nach Europa aus. Dabei kam es immer wieder zu sog. Sprunginfektionen, wie in den zurückliegenden Jahren in der Tschechischen Republik, in Belgien und Mecklenburg-Vorpommern und zuletzt in Italien. Nun ist auch Baden-Württemberg auf diesem Ausbreitungsweg von dem Tierseuchengeschehen betroffen. Dabei wird der Krankheitserreger durch menschliches Handeln weiterverbreitet.

 

 

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/nc/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/afrikanische-schweinepest-in-baden-wuerttemberg/?cHash=e24d5301b9e72fbe4fc2d79a19007ffe&type=98

 

 


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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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