Afrikanische Schweinepest in Westpolen – Bundesagrarministerium verstärkt Präventionsmaßnahmen Bundesministerin appelliert an Länder und Bundesressorts die umfangreiche Aufklärung zu unterstützen
Anfang Dezember haben die polnischen Behörden über weitere Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Westpolen informiert. Vergangenen Dienstag wurde der Virus bei einem toten Wildschwein rund 40 km von der deutsch- polnischen Grenze gefunden.
Aufgrund dieser neuen Nachweise hat die EU-Kommission das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Durchführungsbeschluss der Kommission, der die Restriktionszonen definiert, in Kürze angepasst wird. Konkret bedeutet das, dass die in Westpolen eingerichtete Restriktionszone dann unmittelbar bis zur deutsch-polnischen Grenze reichen wird.
Das BMEL ist zum Ausbruchsgeschehen im engen Austausch mit den polnischen Behörden, der EU-Kommission und den Bundesländern. In der kommenden Woche wird es ein Treffen von polnischen und deutschen Veterinären im Grenzgebiet geben, um Informationen auszutauschen und über das weitere Vorgehen zu beraten
Zudem hat Bundesministerin Julia Klöckner in einem Schreiben an die zuständigen Landesministerien und verschiedene Bundesministerien appelliert, weiterhin bei der Aufklärung über die ASP zu unterstützen. Die Ministerin betont in dem Brief die Bedeutung von Präventionsmaßnahmen, denn: Der größte Risikofaktor für die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest ist der Mensch.
Das BMEL setzt daher bereits seit mehreren Jahren auf zielgruppengerechte Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor der ASP:
- Es werden fortlaufend diejenigen informiert und sensibilisiert, die häufig zwischen von ASP bei Wild- oder Hausschweinen betroffenen Ländern und Deutschland reisen: Das Ministerium richtet sich gezielt an Jäger, Landwirte sowie Fernfahrer. Unter anderem mittels Auslagen in verschiedenen Sprachen in Zügen, durch mehrsprachige Plakate an Raststätten, Informationsbroschüren und über die sozialen Medien.
- Über das Bundesverteidigungs- und das Bundesgesundheitsministerium werden ebenfalls die Bundeswehr und Pflegekräfte sensibilisiert, die häufig innerhalb Europas grenzüberschreitend unterwegs sind.
- Die Betriebe werden zudem regelmäßig darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsmaßnahmen der Schweinhaltungshygiene-Verordnung strikt eingehalten werden müssen.
Auch die auf deutscher Seite betroffenen Bundesländer haben ihre Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen bereits seit dem Bekanntwerden der ersten Ausbrüche in Westpolen intensiviert. Aktuell erfolgt durch die Bundesländer eine Bewertung und Beurteilung, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind und ergriffen werden müssen. Hierzu gehören insbesondere jagdliche Maßnahmen, wie beispielsweise der Austausch mit den Jägern in Bezug auf Drück- und Treibjagden, sowie das Wildschweinmanagement.
Neben der umfangreichen Präventions- und Aufklärungsarbeit, ist das BMEL auch auf den Ernstfall vorbereitet. Kontinuierlich werden notwendige Anpassungen imTiergesundheits- und im Jagdrecht geprüft. Im Ausbruchsfall soll damit beispielsweise der Zugang zu betroffenen Gebieten reglementiert und eingeschränkt sowie sichergestellt werden, dass die Schwarzwildreduzierung zielgerichtet erfolgen kann, um die Tierseuche einzudämmen.
Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest unter www.bmel.de/asp
Quelle: Pressemitteilung 247 des BMEL vom 6. Dezember 2019