Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz hat uns freundlicherweise eine aktualisierte Karte der Gebiete in Rheinland-Pfalz mit Stand vom 30. August 2006 übermittelt.
Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz übermittelte uns nachfolgende Information über die derzeit (Stand: 30. August 2006 18:49 Uhr) wegen Blauzungenkrankheit gemaßregelten Gebiete in Rheinland-Pfalz:
Der 150 km-Radius umfasst mit Anordnung des Landesuntersuchungsamtes Koblenz: Kreis Ahrweiler Kreis Altenkirchen Kreis Bernkastel-Wittlich Kreis Birkenfeld das Gebiet nördlich der B 41 Kreis Bitburg-Prüm Kreis Cochem-Zell Kreis Daun Stadt Koblenz Im Kreis Mainz-Bingen die Ortsgemeinden Breitscheid, Bacharach, Oberdiebach, Manubach Kreis Mayen-Koblenz Kreis Neuwied Rhein-Hunsrück-Kreis Rhein-Lahn-Kreis Stadt Trier Kreis Trier-Saarburg Westerwaldkreis
Gefährdungsgebiet sind
seit 25.08.2006 Im Landkreis Bitburg-Prüm die Ortsgemeinden Auw bei Prüm, Buchet, Gondenbrett, Kleinlangenfeld, Roth bei Prüm, Oberlascheid, Olzheim, Neuendorf, Schwirzheim und Weinsheim.
seit 25.08.2006 Im Landkreis Daun die Ortsgemeinden Basberg, Berndorf, Birgel, Duppach, Esch, Feusdorf, Gönnersdorf, Hallschlag, Jünkerath, Kalenborn-Scheuern, Kerschenbach, Scheid, Lissendorf, Oberbettingen, Ormont, Reuth, Stadtkyll, SchüllerWiesbaum, Steffeln und die Stadt Hillesheim.
seit 28.08.2006 Im Landkreis Ahrweiler die Verbandsgemeinde Adenau und die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Altenahr Ahrbrück, Altenahr, Berg, Hönningen, Kesseling, Kirchsahr und Lind.
Im Landkreis Daun die Ortsgemeinden Bodenbach, Bongard, Borler, in Dreis-Brück der Ortsteil Brück, Gelenberg, Kelberg, Kerpen (Eifel), Nohn, Oberehe-Stroheich, Üxheim, Walsdorf und die Stadtteile der Stadt Hillesheim.
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Das geht nicht!
Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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