ASP in Polen
Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren
anliegenden Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2114 der Kommission vom 6. Dezember 2019 zur Änderung des Anhangs des Durchführungsbeschlusses 2014/709/EU mit tierseuchenrechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in bestimmten Mitgliedstaaten sowie die ebenfalls beiliegende Karte zu den Restriktionsgebieten übersende ich zur Kenntnis. Die Erweiterung des Restriktionsgebietes in Westpolen reicht nun bis an die deutsche Grenze.