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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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Ausbruch der Schweinepest im Kreis Borken: Uhlenberg ordnet umfangreiche Maßnahmen an

Die Schweinepest ist nun auch auf einem Hof in Raesfeld (Kreis Borken) ausgebrochen. Der Betrieb mit etwa 250 Schweinen liegt damit außerhalb des Anfang März verfügten Sperrbezirks, aber noch in der ebenfalls vor einem Monat eingerichteten Pufferzone, aus der heraus keine Schweine verbracht werden durften. In einem weiteren Betrieb im Beobachtungsgebiet im Kreis Recklinghausen mit 600 Schweinen besteht derzeit ein Verdacht auf Schweinepest.

NRW-Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg zeige sich nach einer Sitzung des Landeskrisenstabs in Düsseldorf besorgt über die Entwicklung. Wir tun nach wie vor alles, um die Tierseuche in den Griff zu bekommen. Allerdings haben wir es mit einem Virus zu tun, das sich offenbar sehr langsam verbreitet, sagte Uhlenberg nach der Sitzung, an der auch ein Vertreter des Bundeslandwirtschaftsministeriums teilnahm.

Der Minister ordnete umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung der Schweinepest an. In dem neuen Fall im Kreis Borken werden alle Schweine getötet, ebenso in weiteren vier Betrieben mit knapp 1.300 Schweinen in einer Umgebung von einem Kilometer. In einem Umkreis von drei Kilometern wird für 40 Tage eine Sperrzone eingerichtet, in der Schweine weder gehandelt noch geschlachtet werden dürfen. Zusätzlich dürfen aus einem Beobachtungsgebiet mit zehn Kilometern Radius heraus in den nächsten 30 Tage keine Schweine verbracht werden. Um ein Übergreifen des Virus auf Wildschweine auszuschließen, hat Minister Uhlenberg die Schonzeit für Wildschweine im Regierungsbezirk Münster aufgehoben. Die Wildschweine können damit gezielt gejagt werden. Alle Schweinehalter in den betroffenen Gebieten werden gezielt über die Maßnahmen informiert. Um den Informationsfluss zwischen Kreisen, Land, Bund und Europäischer Union sicherzustellen, wird das Landwirtschaftsministerium zweimal pro Tag an Berlin/Bonn und Brüssel berichten.

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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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