Ausfuhr von Kollagen aus der Bundesrepublik Deutschland in die Republik Serbien
Das BMELV hat uns die Genusstauglichkeitsbescheinigung für die Einfuhr von Kollagen für den menschlichen Verzehr (Stand: 02.08.2011) in die Republik Serbien, die zwischen dem deutschen und dem serbischen Veterinärdienst vereinbart wurde und ab sofort Anwendung findet, übermittelt.
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