Ausfuhr von lebenden Schweinen, Schweinesamen, Schweinefleisch und frischen Schweinefleischerzeugnissen nach Russland
Einfuhrbeschränkungen wegen des Verdachts auf Vesikuläre Schweinekrankheit in Mecklenburg-Vorpommern
Der Föderale Dienst für veterinärrechtliche und phytosanitäre Überwachung der Russischen Föderation (Rosselchosnadsor) hat mitgeteilt, dass unter Berücksichtigung der Situation im Zusammenhang mit dem Auftreten der Vesikulären Schweinekrankheit in Deutschland mit Wirkung vom 27.09.2007 ein zeitlich begrenztes Verbot für die Einfuhr von lebenden Schweinen und Schweinesamen aus der gesamten Bundesrepublik Deutschland und die Einfuhr von Schweinefleisch und frischen Schweinefleischerzeugnissen aus dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern in die Russische Föderation verhängt wurde.
Das Schreiben des russischen Veterinärdienstes ist erst heute im BMELV eingegangen, so dass eine frühere Weiterleitung der Informationen nicht möglich war.
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