Ausfuhr von lebenden Schweinen, Schweinesamen, Schweinefleisch und frischen Schweinefleischerzeugnissen nach Russland
Das BMELV teilt uns Folgendes mit:
Der Föderale Dienst für veterinärrechtliche und phytosanitäre Überwachung der Russischen Föderation (Rosselchosnadsor) hat mitgeteilt, dass das Verbot für die Einfuhr von lebenden Schweinen und Schweinesamen aus der gesamten Bundesrepublik Deutschland und die Einfuhr von Schweinefleisch und frischen Schweinefleischerzeugnissen aus dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern in die Russische Föderation mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Das Schreiben finden Sie im Bereich Interna.