Ausfuhr von Rindfleisch aus der Bundesrepublik Deutschland in die Demokratische Volksrepublik Algerien
Veterinärbescheinigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits am 25.01.2006 wurde der Leiter des algerischen Veterinärdienstes darüber informiert, dass die Europäische Kommission seit dem 01.01.2006 die Altersgrenze für das Entfernen der Wirbelsäule von Rindern, einschließlich der Spinalganglien, als spezifiziertes Risikomaterial von 12 Monaten auf 24 Monate heraufgesetzt hat.
Eine entsprechend angepaßte Liste des spezifizierten Risikomaterials zur Veterinärbeschei-nigung wurde übersandt. Eine Zustimmung von algerischer Seite erfolgte nicht.
Am 27.06.2006 wurde der algerische Veterinärdienst, unter Bezugnahme auf die Risiko-bewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom 08.03.2006, über die Anhebung des BSE-Testalter von 24 auf 30 Monate unterrichtet. Eine geänderte Veterinärbescheinigung für die Ausfuhr von gekühltem frischen Rindfleisch aus der Bundesrepublik Deutschland in die Demokratische Volksrepublik Algerien wurde dem Schreiben beigefügt.
Der Deutschen Botschaft Algier wurde nun in einem Gespräch mit dem Leiter des algerischen Veterinärdienstes mitgeteilt, dass die Anhebung des BSE-Testalters von algerischer Seite geprüft wird. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Algerien BSE-frei sei und sich gegenüber innereuropäischen Regelungen strengere Auflagen vorbehalte.
Auch der geänderten Liste des spezifizierten Risikomaterials wurde von algerischer Seite nicht zugestimmt.
Das bedeutet, dass die mit Schreiben vom 16.11.2004 – Az.: 324-3731-ALG/2 +4 – über-sandte Veterinärbescheinigung für die Ausfuhr von gekühltem frischen Rindfleisch aus der Bundesrepublik Deutschland in die Demokratische Volksrepublik Algerien mit Stand vom 25.10.2004 weiterhin Gültigkeit hat.
Ein Zugeständnis hat der algerische Veterinärdienst jedoch insoweit gemacht, dass nunmehr auch die Einfuhr von gefrorenem Rindfleisch aus Deutschland nach Algerien, unter Verwendung des bestehenden Zertifikates für gekühltes Rindfleisch, erlaubt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. von Blumröder