Ausfuhr von Rindfleisch aus der Bundesrepublik Deutschland in die Tunesische Republik
Das BMELV teilt Folgendes mit:
" Sehr geehrte Damen und Herren,
auf mein Schreiben vom 27.09.2005 – Az.: 324-3731-TUN/5 – nehme ich Bezug und übersende anliegend die geänderte, zwischen dem deutschen und dem tunesischen Veterinärdienst abgestimmte Veterinärbescheinigung für die Ausfuhr von gekühltem frischem Rindfleisch aus der Bundesrepublik Deutschland in die die Tunesische Republik (Stand: 10.11.2006)… "
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