Ausfuhr von Schweinen und Geflügel und deren Erzeugnissen sowie Zuchtrindern aus der Bundesrepublik Deutschland in die Russische Föderation
Das BMELV teilt Folgendes mit:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
auf meine Schreiben vom 13. + 14.03.2006 sowie 05.04.2006 – Az.: 324-3731-RUS/11, 14, 15, 27 – nehme ich Bezug und teile mit, dass der russische Veterinärdienst das Einfuhrverbot für lebende Schweine, Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse sowie für sonstige Erzeugnisse, die Schweinefleisch enthalten, aus Nordrhein-Westfalen aufgehoben hat. …"
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