Ausfuhr von Tieren und Erzeugnissen tierischer Herkunft in das Vereinigte Königreich (VK) hier: Brexit - Vorbereitung auf das Ende des Übergangszeitraums am 31.12.2020
Das BMEL teilt uns wie folgt mit:
Im Veterinärbereich und hierbei insbesondere bezüglich der Abfertigung von Tieren und tierischen Erzeugnissen für die Ausfuhr in das VK möchte ich nochmals auf die Bedingungen, welche ab dem 1. Januar 2021, in einem zeitlich abgestuften Verfahren, seitens des VK implementiert werden, verweisen. Dieses Kontrollregime wird in drei Phasen implementiert mit Regelungen, welche jeweils stufenweise ab 1. Januar 2021, 1. April 2021 und 1. Juli 2021 gelten werden.
Das Schreiben mit den entsprechende Links finden Sie im Bereich Interna.