Ausfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen aus der Bundesrepublik Deutschland in die Republik Türkei, Annullierung Zusatzbescheinigung für den Export
Das BMEL teilt uns soeben u. a. wie folgt mit:
Mit Verbalnote 2019/70946263 teilte die türkische Botschaft mit, dass die SBV- Zusatzbescheinigungen für tragende und nicht tragende Zuchtwiederkäuer (Rind, Schaf, Ziege) annulliert werden. Für den Export von Rindersamen wird weiterhin eine Zusatzbescheinigung benötigt.
Das vollständige Schreiben kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.