Ausfuhr von tierischen Erzeugnissen nach Russland
Freien Verkauf/ Ladenverkauf nur möglich ist, wenn es sich um Erzeugnisse von Betrieben handelt, die gemeinsam auf die Einhaltung der russischen Veterinärvorschriften hin begutachtet und in entsprechende Listen aufgenommen worden sind.
Für die Ausfuhr von Rinderlebern zur weiteren (industriellen) Verarbeitung gelten vorstehende Ausführungen entsprechend.
Das BMELV hat an uns die Bitte herangetragen, eine Aufstellung von Betrieben, die oben erwähnte Produkte ausführen möchten, zu übermitteln.
Sollten Sie hieran Interesse haben, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit.
Die entsprechende russische Delegation wird voraussichtlich im Februar / März diesen Jahres die erbetene Inspektionsreise durchführen.
Das Schreiben des BMELV mit weiteren wichtigen Ausführungen und ein Veterinärzertifikat können im Bereich Interna heruntergeladen werden.