Ausfuhr von verarbeiteten tierischen Proteinen von Nicht-Wiederkäuern aus der Bundesrepublik Deutschland in die Ukraine
Das BMELV teilt uns Folgendes mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Leiter des Staatlichen Departments für Veterinärmedizin im ukrainischen Ministerium für Agrarpolitik hat mit Schreiben an das BMELV vom 29.05.2007 die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Anhang IV Ziffer III. E der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, in der derzeit geltenden Fassung, bestätigt.
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