Ausfuhr von Zuchtrindern aus der Bundesrepublik Deutschland in das Königreich Marokko
Veterinärbescheinigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf mein Schreiben vom 23.08.2005 – Az.: 324-3731-MRO/1 – nehme ich Bezug und übersende anliegend die geänderte, zwischen dem deutschen und dem marokkanischen Veterinärdienst abgestimmte Veterinärbescheinigung für die Ausfuhr von Zuchtrindern aus der Bundesrepublik Deutschland in das Königreich Marokko (Stand: 01.03.2007) sowie den ebenfalls abgestimmten Veterinär-Rinderpass für Zuchtvieh nach Marokko (Stand: 01.03.2007).
Die Änderung der Veterinärbescheinigung sowie des Rinderpasses wurde wegen des Auftretens der Blauzungenkrankheit in Deutschland notwendig.
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