Ausweitung des BTV 1 Restriktionsgebietes von Frankreich nach Baden-Württemberg
Soeben teilte uns das BMELV mit, dass sich das BTV 1 Restriktionsgebiet von Frankreich nach Baden-Württemberg ausweitet und deshalb eine Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung erforderlich wird. Ab Samstag, den 9. Mai 2009, ist das Verbringen empfänglicher Tiere aus in der Verordnung bezeichneten Gebieten in Baden-Württemberg verboten.
Den entsprechenden Verordnungsentwurf und den Text der Veröffentlichung im ebundesanzeiger vom 8. Mai 2009 (Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung vom 7. Mai 2009) finden Sie im Bereich Interna.