Baden-Württemberg legt "Erläuterungen" zur Tierschutztranport-Verordnung vor
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem die o. g. Verordnung (nachfolgend VO genannt) ab dem 05.01.2007 EU-weit anwendbar ist, zeigten sich bei deren Umsetzung teilweise erhebliche Schwierigkeiten, nicht zuletzt aufgrund unbestimmter Begrifflichkeiten. Das Ministerium ist deshalb bestrebt, die bestehenden Spielräume der VO möglichst im bundeseinheitlichen Konsens voll auszuschöpfen. Die klärungsbedürftigen Fragen sind bereits auf Arbeitsebene an den Bund und die Länder weiter gegeben worden und liegen z. T. auch schon der EU-Kommission vor. Darüber hinaus enthält die VO auch klare Regelungen, die keinerlei Spielraum zulassen. …
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