Bayern erlässt vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie
Der Freistaat Bayern hat eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie erlassen, sie tritt am 21.03.2020, 00:00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 03.04.2020 außer Kraft.
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