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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Adenauerallee 176 • 53113 Bonn • Tel.: 02 28 / 28 07 93 • Fax: 02 28 / 21 89 08
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06.02.2019rss_feed

Bestätigung der Repellentbehandlung als Voraussetzung zum innerstaatlichen Verbringen von Zucht- und Nutzrindern ohne gültigen Impfschutz aus BTV-Sperrgebieten in freie Gebiete

Blauzungenkrankheit BTV 6

Das LANUV NRW weist nachdrücklich auf Folgendes hin:

Achtung: Beim Transport nicht geimpfter Tiere in BTV-8-freie Gebiete gilt ab sofort eine neue Regelung: Voraussetzung zum innerstaatlichen Verbringen von Zucht- und Nutzrindern aus BTV-Sperrgebieten in freie Gebiete ist die Dokumentation der Repellent-Behandlung gegen Insekten zum Zeitpunkt der Blutentnahme auf einer separaten Tierhaltererklärung, die das Tier während des Transports begleiten und dem Tierhalter am Bestimmungsort übergeben werden muss.

Die geänderte Tierhaltererklärung (Tierhaltererklärung Repellentbehandlung) kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.

Auch die neuen Verbringungsregeln (BT - Optionen Verbringung aus Restriktionsgebiet_ergänzt") können im Bereich Interna heruntergeladen werden.



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Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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