Bestätigung der Repellentbehandlung als Voraussetzung zum innerstaatlichen Verbringen von Zucht- und Nutzrindern ohne gültigen Impfschutz aus BTV-Sperrgebieten in freie Gebiete
Das LANUV NRW weist nachdrücklich auf Folgendes hin:
Achtung: Beim Transport nicht geimpfter Tiere in BTV-8-freie Gebiete gilt ab sofort eine neue Regelung: Voraussetzung zum innerstaatlichen Verbringen von Zucht- und Nutzrindern aus BTV-Sperrgebieten in freie Gebiete ist die Dokumentation der Repellent-Behandlung gegen Insekten zum Zeitpunkt der Blutentnahme auf einer separaten Tierhaltererklärung, die das Tier während des Transports begleiten und dem Tierhalter am Bestimmungsort übergeben werden muss.
Die geänderte Tierhaltererklärung (Tierhaltererklärung Repellentbehandlung
) kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
Auch die neuen Verbringungsregeln (
BT - Optionen Verbringung aus Restriktionsgebiet_ergänzt") können im Bereich Interna heruntergeladen werden.