Bitte Prüfen: Eventuell Mauterstattung vom 28. Oktober 2020 bis 30. September 2021
Seit dem 1. Oktober 2021 gelten neue Tarife für die Lkw-Maut in Deutschland rückwirkend zum 28. Oktober 2020. Der Mautsatz-Anteil für die Infrastrukturkosten ist gesunken, der Mautsatz-Anteil für die Luftverschmutzungskosten gestiegen. Insgesamt sind die Mauttarife pro Kilometer in Abhängigkeit der Schadstoffklasse leicht gesunken.
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat hierfür eine eine Online-Plattform freigeschaltet, über die Sie einen Antrag auf Mauterstattung einreichen können. Erstattet werden kann der Mautsatz-Anteil aufgrund des 2. EEMD-Gesetzes für die Infrastrukturkosten für Fahrten innerhalb des Zeitraums vom 28. Oktober 2020 bis 30. September 2021.
Der Anspruch kann bis Ende 2023 geltend gemacht werden.