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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Blauzunge Rheinland-Pfalz: neue BT-Förderrichtlinie - gültig ab 15.07.24

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität teilt uns soeben (Gz.: 6230-0012#2023/0001 (Dokument 31))wie folgt mit:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 15. Juli 2024 ist die neue Förderrichtlinie des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität zur Förderung von Impfungen von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit (BT) anzuwenden.

· Die Richtlinie unterscheidet nicht mehr verschiedene Förder-Zonen in Abhängigkeit von der geographischen Nachbarschaft zu Blauzungenkrankheit-freien Gebieten oder NICHT-Blauzungenkrankheit-freien Gebieten.

· Gefördert werden anteilig Kosten jeder Rinder-/Schaf- oder Ziegen-BT-Impfung für Serotypen des BT-Virus, die im Land zirkulieren und für solche, für die nach Risikoeinschätzung des FLI oder der StikoVet ein Eintragsrisiko besteht:

o Jeder Rinder-BT-Impfung in Höhe von 1,30 Euro und

o Jeder Schaf-/Ziegen-BT-Impfung in Höhe von 1,20 Euro

· Die Internetseite des MKUEM wurde entsprechend aktualisiert, die neue ab 15.07.24 gültige Förderrichtlinie finden Sie auf der rechten Seite: mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/blauzungenkrankheit-bt

Die Gesamtbeihilfen/BT-Impfung setzen sich demnach - vorbehaltlich des Beschlusses und der Veröffentlichung der Beihilfen durch die Tierseuchenkasse – wie folgt zusammen:

· Rinder: 2,50 Euro (davon anteilig 1,30 Euro Land und 1,20 Euro Tierseuchenkasse)

· Schafe und Ziegen: 2,00 Euro (davon anteilig 1,20 Euro Land und 0,80 Euro Tierseuchenkasse)

Mit freundlichen Grüßen,

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Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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