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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Adenauerallee 176 • 53113 Bonn • Tel.: 02 28 / 28 07 93 • Fax: 02 28 / 21 89 08
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29.08.2006rss_feed

Rheinland-Pfalz: Blauzungenkrankheit: 20-Kilometer-Gefährdungsgebiet wird ausgeweitet

Nachdem ein neuer Fall der Blauzungenkrankheit in der Gemeinde Blankenheim im Kreis
Euskirchen (Nordrhein-Westfalen) am heutigen Tag nachgewiesen wurde, wird das am Freitag
eingerichtete 20-Kilometer-Gefährdungsgebiet in Rheinland-Pfalz erweitert. Dieses befindet
sich ebenfalls innerhalb des bereits bestehenden 150-Kilometer-Schutzgebietes um den
Erstausbruch.
Neu betroffen sind im Kreis Daun die Gemeinden Bodenbach, Bongard, Borler, in Dreis-Brück
der Ortsteil Brück, Gelenberg, Kelberg, Kerpen (Eifel), Nohn, Oberehe-Stroheich, Üxheim,
Walsdorf und die Stadtteile der Stadt Hillesheim.
Im Landkreis Ahrweiler die Verbandsgemeinde Adenau und die Ortsgemeinden der
Verbandsgemeinde Altenahr: Ahrbrück, Altenahr, Berg, Hönningen, Kesseling, Kirchsahr und
Lind.
Innerhalb dieses Gebietes mit dem höchsten Gefährdungsstatus herrscht Stand still für
Wiederkäuer. Das heißt, Tiertransporte sind verboten und es sind regelmäßige
Untersuchungen der lebenden Tiere vorzunehmen. Wegen der besonderen Aktivitäten der
Insekten, die die Krankheit übertragen, müssen Wiederkäuer eine Stunde vor
Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang im Stall gehalten oder mit Insektiziden
behandelt werden.
Das Landesuntersuchungsamt Reinland-Pfalz hat eine entsprechende tierseuchen-rechtliche
Anordnung erlassen.
In Einzelfragen sind für die Tierhalter die zuständigen Kreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner.
Verantwortlich für den Inhalt: Stefanie Mittenzwei
Kaiser-Friedrich-Str. 1
55116 Mainz
Telefon: 06131-164645
Telefax: 06131/164649
e-mail: presse@mufv.rlp.de
Pressemitteilung vom 29.08.2006
Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz: Blauzun… Seite 1 von 1
http://www.muf.rlp.de/3211/?type=98&type=98 29.08.2006

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Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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