Blauzungenkrankheit: Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007
Am 5.3.2008 wurde im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und die Tiergesundheit vor dem Hintergrund der Ermittlung von drei PCR-positiven Kälbern aus natürlich infizierten Färsen der Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 erneut folgendermaßen angepaßt:
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