Blauzungenkrankheit - Änderung der VO 2021/620 durch VO 2022/1218 - BTV-Freiheit von Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg seit dem 17.07.2022
Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT Rheinland-Pfalz teilt uns (Gz.: 6230-0012#2022/0001) wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit In-Kraft-Treten der Verordnung (EU) 2022/1218 (… Anlage oder Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R1218&from=DE) am 17.07.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/620 (Status seuchenfrei
für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen) gelten die Bundesländer Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg als frei von Blauzungenkrankheit.
Damit gelten für das Verbringen empfänglicher Tiere in diese Bundesländer die gleichen Vorgaben, die bisher schon für die anderen freien deutschen Gebiete galten. Die entsprechenden Tierhaltererklärungen sind nochmals beigefügt.
Rheinland-Pfalz kann frühestens im Februar 2023 einen Antrag auf BTV-Freiheit stellen, wobei mit einer Änderung der Verordnung (EU) 2021/620 vermutlich erst im Sommer 2023 zu rechnen ist.
Wir bitten um Beachtung.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der Bundesgeschäftsstelle selbstverständlich gerne zur Verfügung.