Blauzungenkrankheit: Änderungen ab dem 18. Mai 2019
Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forst Rheinland-Pfalz teilt uns soeben wie folgt mit (Gz.: 104-85 200-12-3/1/2019-1)
Sehr geehrte Damen und Herren,
beigefügt erhalten Sie das aktualisierte Merkblatt des LUA zu den BT-Verbringungsregelungen mit der Bitte um Information Ihrer Mitglieder.
Bis zum 17.5.2019 ist das innerstaatliche Verbringen ungeimpfter Tiere mit PCR-Untersuchung und Repellent-Behandlung noch möglich, danach nicht mehr.
Ab dem 18.5.2019 ist das innerstaatliche Verbringen von Kälbern geimpfter Muttertiere nur unter Einhaltung bestimmter Bedingungen (siehe Nr. 2, Option 3 und 4 des Merkblattes) möglich. Die dafür nötigen Tierhaltererklärungen werden derzeit abgestimmt und Ihnen in der endgültigen Fassung noch übersandt.
Die Übergangsfristen wurden zwischen den Bundesländern abgestimmt und gelten für ganz Deutschland. Aufgrund der aktuellen Risikobewertung des FLI zur Blauzungenkrankheit (s. Anlage) war es erforderlich geworden, die geltenden, vereinfachten Verbringungsregelungen an das in den Monaten Mai bis Oktober als hoch eingeschätzte saisonale Übertragungsrisiko durch Gnitzen anzupassen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag