Blauzungenkrankheit: Änderungen beim Verbringen von trächtigen Tieren treten am 3. Mai 2008 um 00:00 Uhr in Kraft
Die VERORDNUNG (EG) Nr. 384/2008 DER KOMMISSION vom 29. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 hinsichtlich der Bedingungen für die Ausnahme trächtiger Tiere vom Verbringungsverbot gemäß der Richtlinie 2000/75/EG des Rates wurde am 30. April im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Änderungen treten nach Angaben des BMELV am Samstag, 3. Mai 2008 um 00:00 Uhr in Kraft.
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