Blauzungenkrankheit: Bayern frei; andere Bundesländer teilweise frei
Im Amtsblatt der Europäischen Union - L 222/13, S. 15 - (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2021:222:FULL&from=DE) wurde heute die Änderung der Gebiete, die als frei von der Blauzungenkrankheit
gelten, veröffentlicht: Ganz Bayern wird von der EU wieder als BTV frei anerkannt. Ist. Auch in anderen Bundesländern haben sich die freien Zonen geändert. Die jeweiigen als frei anerkannten Gebiete in den einzelnen Bundesländern können dem Anhang entnommen werden.
Die Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung (22. Juni 2021) in Kraft, dh. sie ist ab dem 25. Juni 2021 auch anwendbar.