Blauzungenkrankheit (BT) - Antrag auf Verkleinerung der BT-Restriktionszone in Rheinland-Pfalz
Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT Rheinland-Pfalz teilt uns (Gz.: 6230-0012#2022/0001) wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie darüber informieren, dass die EU-Kommission voraussichtlich in der nächten Woche - im Ständigen Veterinärausschuss in Brüssel - über einen Antrag des Landes Rheinland-Pfalz und des Saarlands zur Verkleinerung der Blauzungen (BT) -Restriktionszone entscheiden wird.
Die Verkleinerung und damit der Status frei von Blauzunge
würde mit Genehmigung unseres Antrags für alle Landesteile gelten, außer für den Eifelkreis Bitburg-Prüm, den Landkreis Vulkaneifel, den Landkreis Bernkastel-Wittlich, den Landkreis Trier-Saarburg und die Stadt Trier; ebenso für das ganze Saarland.
Die Antragstellung für die noch nicht BT-freien Landkreise und die Stadt Trier sind nach Rücksprache mit der EU-Kommission erst nach Ablauf von 24 nach dem letzten Fall in der Region möglich; dieser Antrag wird im Februar 2023 bei der EU-Kommission eingereicht (letzter Fall im Eifelkreis Bitburg-Prüm im Februar 2021).
Bitte planen Sie für zukünftige Transporte von Kälbern, Rindern, Schafen und Ziegen ein, dass die Blauzungen (BT)-Anforderungen dann nur noch für die nicht freien Gebiete in Rheinland-Pfalz gelten. Ein Transport empfänglicher Tiere aus BT-freien Gebieten in nicht BT-freie Gebiete (BIT, DAU, WILL, TR) verpflichtet zu Maßnahmen dieser Tiere, sofern diese wieder aus dem Gebiet heraus verbracht werden sollen (Impfung, Untersuchung – je nach Zielort, wie bisher auch). Dies gilt insbesondere für Kälbertransporte zu Sammelstellen – was aus Kosten- und Tierschutzgründen vermieden werden sollte.
Bei Genehmigung des Antrags durch die EU-Kommssion wird die Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 im Anhang VIII (Teil Blauzunge) entsprechend geändert, worüber wir Sie umgehend informieren werden – derzeit gehe ich von einer Veröffentlichung im Januar 2023 aus.
Bitte informieren Sie Ihre Mitglieder - und leiten Sie diese Information gerne auch an Transporteure, Händler und Sammelstellen weiter.
Das LUA wird geben die Landkreise entsprechend zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag