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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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Blauzungenkrankheit (BT) - Antrag auf Verkleinerung der BT-Restriktionszone in Rheinland-Pfalz

Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT Rheinland-Pfalz teilt uns (Gz.: 6230-0012#2022/0001) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie darüber informieren, dass die EU-Kommission voraussichtlich in der nächten Woche - im Ständigen Veterinärausschuss in Brüssel - über einen Antrag des Landes Rheinland-Pfalz und des Saarlands zur Verkleinerung der Blauzungen (BT) -Restriktionszone entscheiden wird.

Die Verkleinerung und damit der Status frei von Blauzunge würde mit Genehmigung unseres Antrags für alle Landesteile gelten, außer für den Eifelkreis Bitburg-Prüm, den Landkreis Vulkaneifel, den Landkreis Bernkastel-Wittlich, den Landkreis Trier-Saarburg und die Stadt Trier; ebenso für das ganze Saarland.

Die Antragstellung für die noch nicht BT-freien Landkreise und die Stadt Trier sind nach Rücksprache mit der EU-Kommission erst nach Ablauf von 24 nach dem letzten Fall in der Region möglich; dieser Antrag wird im Februar 2023 bei der EU-Kommission eingereicht (letzter Fall im Eifelkreis Bitburg-Prüm im Februar 2021).

Bitte planen Sie für zukünftige Transporte von Kälbern, Rindern, Schafen und Ziegen ein, dass die Blauzungen (BT)-Anforderungen dann nur noch für die nicht freien Gebiete in Rheinland-Pfalz gelten. Ein Transport empfänglicher Tiere aus BT-freien Gebieten in nicht BT-freie Gebiete (BIT, DAU, WILL, TR) verpflichtet zu Maßnahmen dieser Tiere, sofern diese wieder aus dem Gebiet heraus verbracht werden sollen (Impfung, Untersuchung – je nach Zielort, wie bisher auch). Dies gilt insbesondere für Kälbertransporte zu Sammelstellen – was aus Kosten- und Tierschutzgründen vermieden werden sollte.

Bei Genehmigung des Antrags durch die EU-Kommssion wird die Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 im Anhang VIII (Teil Blauzunge) entsprechend geändert, worüber wir Sie umgehend informieren werden – derzeit gehe ich von einer Veröffentlichung im Januar 2023 aus.

Bitte informieren Sie Ihre Mitglieder - und leiten Sie diese Information gerne auch an Transporteure, Händler und Sammelstellen weiter.

Das LUA wird geben die Landkreise entsprechend zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag



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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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