Blauzungenkrankheit: Deutschland erhält den Status „seuchenfrei“ für das gesamte Hoheitsgebiet
Im Amtsblatt der EU vom heutigen Tag (L 143/105) wurde die Durchführungsverordnung zur Änderung zur Änderung bestimmter Anhänge der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 hinsichtlich der Genehmigung oder Aberkennung des Status seuchenfrei
für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen oder Kompartimente dieser Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte gelistete Seuchen und hinsichtlich der Genehmigung von Tilgungsprogrammen für bestimmte gelistete Seuchen veröffentlicht.
Deutschland erhält den Status seuchenfrei
in Bezug auf Infektionen mit BTV für das gesamte Hoheitsgebiet (Erwägungsgrund 15, Anhang VIII).
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, das ist am Montag, 5. Juni 2023.
Damit sind ab dem 5. Juni keine Maßnahmen in Bezug auf Blauzunge beim Verbringen aus den ehemaligen Restriktionsgebieten mehr erforderlich.