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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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Blauzungenkrankheit: Deutschland erhält den Status „seuchenfrei“ für das gesamte Hoheitsgebiet

Blauzungenkrankheit BTV 6

Im Amtsblatt der EU vom heutigen Tag (L 143/105) wurde die Durchführungsverordnung zur Änderung zur Änderung bestimmter Anhänge der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 hinsichtlich der Genehmigung oder Aberkennung des Status seuchenfrei für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen oder Kompartimente dieser Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte gelistete Seuchen und hinsichtlich der Genehmigung von Tilgungsprogrammen für bestimmte gelistete Seuchen veröffentlicht.

Deutschland erhält den Status seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit BTV für das gesamte Hoheitsgebiet (Erwägungsgrund 15, Anhang VIII).

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, das ist am Montag, 5. Juni 2023.

Damit sind ab dem 5. Juni keine Maßnahmen in Bezug auf Blauzunge beim Verbringen aus den ehemaligen Restriktionsgebieten mehr erforderlich.



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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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