Blauzungenkrankheit: Finnland wendet Ausnahmeregelung an / Rumänien will Ausnahmeregelung anwenden
Die Liste der Länder, die eine Ausnahmeregelung gemäß Art. 9a der VO (EG) Nr. 1266/2007 anwenden dürfen, ist um Finnland erweitert worden. Nach Österreich, Irland, Italien, Polen, Portugal, Schweden und Großbritannien ist Finnland nun das achte Land auf der Liste.
Rumänien hat heute einen Antrag auf Anwendung der Ausnahmeregelung gemäß VO (EG) Nr. 1266/2007 gestellt. Wenn die KOM keine Einwände hat, werden die Verbringungsbeschränkungen am 2. Juni 2008 in Kraft treten.
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