Blauzungenkrankheit in den Niederlanden: Verbringungsregelungen aktuell 11:00 Uhr
Das MUNLV teilt uns soeben Folgendes mit:
Schlachtrinder aus der 20 km -Zone und aus der 50 km -Zone müssen innerhalb der 150 km -Zone geschlachtet werden und dürfen diese Zone nicht verlassen.
Voraussetzung bei Schlachtung in NW oder NI: Tierhaltererklärung (die amtliche Untersuchung erfolgt im Rahmen der Schlachttier-Untersuchung am Bestimmungsschlachtbetrieb). Wenn Schlachtung in 150 km Zone in NL: amtliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich
Schlachtrinder aus der 150 km -Zone, die außerhalb der 20/50 km - Zone stammen, dürfen auch außerhalb (in freien Gebieten) geschlachtet werden:
Þ Innerstaatliches Schlachten: Tierhaltererklärung (s.o.)
Þ Innergemeinschaftliches Schlachten: nur mit amtstierärztlicher Bescheinigung mit gegenseitiger behördlicher Zustimmung (gem. EG VO 1266).
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Darüber hinaus gebe ich Folgendes bekannt:
Belgien hat angekündigt, von Art 9 a Gebrauch zu machen.
NL hat darum gebeten, bis auf Weiteres keine Zucht- und Nutztiere aus der deutschen 50 km-Zone in die NL zu verbringen. Die Einzelheiten werden derzeit zwischen BMELV und NL abgestimmt. …
Weitere Informationen mit den Karten und Listen der Restriktionsgebiete im Bereich Interna.