Blauzungenkrankheit: Innergemeinschaftlicher Handel mit Ungarn
"Das ungarische Landwirtschaftsministerium hat mitgeteilt, dass Ungarn Lieferungen sowie den Transit von lebenden Wiederkäuern, Sperma und Embryonen zulässt, die die Auflagen der Entscheidung 2005/393/EG der Kommission vom 23. Mai 2005 zur Abgrenzung von Schutz- und Überwachungszonen in Bezug auf die Blauzungenkrankheit und zur Regelung der Verbringung von Tieren innerhalb der und aus diesen Zonen erfüllen."
Die genauen Regelungen finden Sie im Bereich Interna
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