Blauzungenkrankheit: Korrektur des siebenten Multilateralen Übereinkommens zwischen B, D, F, L und NL
Das BMELV teilt uns Folgendes mit:
"Als Anlage übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme eine Korrektur des siebenten Multilateralen Übereinkommens zwischen B, D, F, L und NL zum Verbringen von Wiederkäuern infolge der Blauzungenkrankheit. Die Daten in Art. 7 und 8 sind aktualisiert worden."
Das Abkommen trat gemäß Artikel 8 am 10. August 2007 um 12:00 Uhr in Kraft.