Blauzungenkrankheit - Memorandum zum innergemeinschaftlichen Verbringen nach Spanien
Vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg erfahren wir soeben (12:51 Uhr) wie folgt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend Informationen des BMEL mit angefügtem Abkommen zwischen Deutschland und Spanien zum Verbringen von bis zu 70 Tage alten Kälbern übersende ich zu Ihrer Kenntnis. Das Abkommen tritt am 03.06.2019 in Kraft. Ein Verbringen von Kälbern nicht gegen BTV-8 geimpfter Kühe nach Spanien ist wegen der Vorlaufzeiten mit Repellentbehandlung und PCR-Untersuchung frühestens in ca. (2 ½ bis) 3 Wochen möglich, sofern die Behandlung der Tiere unverzüglich begonnen wird. Kälber geimpfter Kühe können mit/ohne PCR-Untersuchung ab 03.06.2019 nach Spanien verbracht werden.
Das BMEL teilt uns soeben (17:00 Uhr) wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Beigefügtes Memorandum mit dem spanischen Veterinärdienst zum Verbringen von unter 70 Tage alten Kälbern aus den wegen des Auftretens der Blauzungenkrankheit eingerichteten Restriktionszonen übersende ich zu Ihrer Kenntnis.
Das Memorandum wurde von den beiden Leitern der Veterinärdienste am heutigen Tage unterschrieben und wird gemäß Vereinbarung mit dem spanischen Veterinärdienst am 3.6.2019 in Kraft treten.