Blauzungenkrankheit - Memorandum zum innergemeinschaftlichen Verbringen von Kälbern nach Spanien
Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf die unten stehende Mail (vom 27. Mai 2019), in der auf einen redaktionellen Fehler in 1b der Erwägungsgründe des Memorandums mit ESP hingewiesen wurde.
Der Fehler wurde inzwischen in Absprache mit den spanischen Kollegen korrigiert. Anliegend übermittle ich demnach die nun finale gültige Fassung des unterzeichneten Memorandums mit Spanien zur Verbringung von unter 70 Tage alten Kälbern aus den Restriktionszonen der beiden Länder zu Ihrer Kenntnis.
Die anliegende ergänzende Gesundheitsbescheinigung habe ich der Vollständigkeit halber auch noch einmal beigefügt.
Es wird darauf hingewiesen, dass für den Erregeridentifizierungstest (PCR) im Falle der Varianten der Artikel 1b und 1c, entsprechend den Angaben des zugelassenen Testkits, eine Poolung von Einzelblutproben möglich ist. Ein gesonderter Hinweis im Memorandum auf diese Möglichkeit der Poolung wird als nicht notwendig erachtet.