Blauzungenkrankheit: Neue Tierhaltererklärung u.a.
Das MLR Stuttgart teilt wie folgt mit:
Verbringen von empfänglichen Tieren innerhalb des gesamten Sperrgebietes; neue Tierhaltererklärung für geimpfte Schafe und Ziegen
Die vom derzeitigen BTV-8-Sperrgebiet betroffenen Bundesländer Baden-Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen haben vereinbart, dass mit der vorliegenden Tierhaltererklärung Sperrgebiet ein Verbringen von empfänglichen Tieren Bundesland-unabhängig innerhalb des gesamten Sperrgebietes erlaubt ist. Die Tierhaltererklärung wurde dementsprechend angepasst (Verbringen innerhalb des Sperrgebietes).
Gleichzeitig wurde auf Bund-Länder-Ebene beschlossen, eine weitere Tierhaltererklärung für Schafe und Ziegen mit gültigem Impfschutz gegen BTV-8 zu generieren. Die Impfung von Einzeltieren ist hier im Gegensatz zu Rindern nicht aus HIT erkennbar, da bei kleinen Wiederkäuern nur Bestandsimpfungen eingegeben werden können. Mittels Tierhaltererklärung wird nun die gültige Impfung der zu verbringenden Tiere gegen BTV-8 dokumentiert, um ein innerstaatliches Verbringen außerhalb des Sperrgebietes zu ermöglichen. …"
Die Tierhaltererklärung Sperrgebiet in der aktuellen Version sowie die neue Tierhaltererklärung Schaf / Ziege finden Sie im Bereich Interna.