Blauzungenkrankheit: Regelungen zum Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und Gatterwild aus Betrieben in Baden-Württemberg Hier: Verlängerung der Übergangsregelung mittels Freitestung; Impfintervalle für innergemeinschaftliches Verbringen
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg teilt uns soeben (Az.: 33-9124.20) wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf die Nachricht vom 21. Februar 2019 können wir Ihnen mitteilen, dass die Übergangsregelung zum Verbringen empfänglicher Zucht- und Nutztiere ohne gültigen Impfschutz aus dem Sperrgebiet in freie Gebiete Deutschlands (Option 4: negative PCR-Untersuchung und Repellentbehandlung innerhalb sieben Tagen vor dem Verbringen) voraussichtlich (Hervorhebung nicht im Original!) bis zum 30.06.2019 verlängert wird.
Diese Regelung kann vorzeitig beendet werden, wenn
- eine neue entgegenstehende Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vorgelegt wird oder
- eine ausreichende Impfstoffverfügbarkeit nach Aussage des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) gegeben ist.
Daher wird weiterhin dringend die Impfung in den Beständen empfohlen soweit Impfstoffe verfügbar sind.