Aus Hessen wird uns soeben (V 54 – 19b 26 14 e -3-) wie folgt mitgeteilt:
Betreff: Tierseuchenbekämpfung_BTV - Verlängerung der erleichterten Verbringungsregelungen …
Tierseuchenbekämpfung; Blauzungenkrankheit
Hier: Verlängerung der erleichterten Verbringungsregelungen bis zum 30.04.2019
In der heutigen Telefonkonferenz haben sich die Vertreter von BMEL, PEI, FLI und den Bundesländern darauf verständigt, dass die Befristung für die erleichterten Verbringungsregelungen bis zum 30. April 2019 verlängert wird. Nach Ostern wird das FLI eine Risikobewertung zur Verfügung stellen, in der das Risiko der Verschleppung von BTV8 unter besonderer Berücksichtigung des Gnitzenaufkommens und intrauteriner BTV8-Infektionen bewertet werden wird. Zukünftige Regelungen werden von dieser Risikobewertung abhängig sein
Für Kälber, die aus Hessen über eine Sammelstelle in Niedersachsen in die Niederlande verbracht werden sollen, müssen auf der Sammelstelle die im Memorandum geforderten Gesundheitsbescheinigungen ausgestellt werden. Um den Tierärzten, die in den Sammelstellen die Dokumente ausstellen, die dafür notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, müssen die Kälber von der angehängten, vollständig ausgefüllten Tierhaltererklärung begleitet sein. Andernfalls ist ein Verbringen in die Niederlande über eine Sammelstelle in Niedersachsen nicht möglich. Es wird empfohlen, für alle Kälber, die für die Niederlande bestimmt sind und nicht direkt verbracht werden, eine Tierhaltererklärung auszufüllen und neben dem negativen Untersuchungsbefund (PCR-Untersuchung) dem Transporteur mitzugeben.
Um nach der Feststellung des BTV8-Ausbruchs in Baden-Württemberg im Dezember letzten Jahres die Zeit bis zur möglichen Durchführung einer Grundimmunisierung und der Entwicklung eines belastbaren Immunstatus gegen BTV8 bei Wiederkäuern zu überbrücken, wurden in Hessen die Laboruntersuchungskosten zunächst befristet bis zum 28.02.2019 aus Landesmitteln finanziert. Die Kostenübernahme wurde Ende Februar für einen weiteren Monat verlängert. Eine erneute Verlängerung ist nicht vorgesehen. Damit sind ab dem 01.04.2019 Untersuchungen auf BTV8 kostenpflichtig. Kostenfrei für den Einsender sind weiterhin Untersuchungen im Falle des Verdachts auf Blauzungenkrankheit sowie die Monitoring-Untersuchungen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Die Tierhaltererklärung kann nachfolgend heruntergeladen werden.
HINWEIS: Bitte klären Sie vor dem Transport mit dem zuständigen Veterinäramt eventuell offene Fragen ab!