Blauzungenkrankheit: Verbringen von Kälbern in die Niederlande; hier: Tierhaltererklärung NL mit Angaben zur Repellentbehandlung
Das MUEEF Rheinland –Pfalz teilt uns soeben wie folgt mit (Gz.: 104-85 200-12-4/1/2019-1#37):
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch fehlende Informationen bei der Repellent-Behandlung der Kälber (welches Mittel, in welcher Dosierung, wann) – wie es das Memorandum zwischen DE und NL vorsieht - konnten in dieser Woche Tausende von Kälbern auf deutschen Sammelstellen nicht in die Niederlande verbracht werden.
Daher übersende ich Ihnen eine neue Tierhaltererklärung für Kälber in die Niederlande auf der diese Angaben explizit ausgefüllt werden können. Um den Kälber den kurzen Weg in die Niederlande und der Sammelstelle die Abfertigung zu ermöglichen, bitte ich bis auf Weiteres diese Tierhaltererklärung zu verwenden. Zusätzlich muss das Kalb natürlich vom Untersuchungsbefund des LUAs (negative Blauzungen-PCR) begleitet werden.
Die TRACES-Bescheinigung und die im Memorandum geforderte Ergänzende Gesundheitsbescheinigung wird von der Sammelstelle ausgefüllt.
Bitte leiten Sie diese Informationen schnellstmöglichst weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag